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Die Schule hat den Versuch gewagt sog. Erziehungsverträge zu formulieren und darin Dinge festzulegen, die als verbindlich für Eltern, Schüler und Lehrer im täglichen schulischen Miteinander gelten sollen. Nach eingehender Diskussion in den verschiedenen Mitwirkungsgremien der Schule (Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft) und in den Klassen wurde dieser “Schulkodex” ab dem Schuljahr 2003-2004 per Unterschrift der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrer für verbindlich erklärt. In der jeweiligen Klassen- und Schülerakte ist die Zustimmung dokumentiert. Bisher haben sich die neuen Regelungen im Großen und Ganzen bewährt, sie müssen sicherlich regelmäßig evaluiert werden.
Hier der Erziehungsvertrag im Einzelnen:
Erziehungs- und Bildungsauftrag an der ANDREAS-SCHULE
Ziel: Innerhalb der Schule Einigkeit über Normen, Werte und Ziele herstellen, nach denen Erziehung und Bildung geschieht. Dabei werden alle Eltern in die schulische Arbeit mit einbezogen.
Auszug aus der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen: Artikel 7 Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, derDemokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung. Seitenanfang
A) Pflichten der Eltern
Wir entschuldigen unser Kind bei Fehlen vor Unterrichtsbeginn.
Wir schicken unser Kind pünktlich und ausgeschlafen zur Schule.
Wird unser Kind zur Schule gefahren, so halten wir uns an die abgesprochenen Regeln. (vgl. Infoblatt Schulwegsicherung)
Wir geben unserem Kind ein ausgewogenes Frühstück mit.
Wir sorgen für die vollständige Bereitstellung der Arbeitsmaterialien und den pfleglichen Umgang damit. Schuleigene Bücher ersetzen wir bei selbstverschuldeter Beschädigung.
Wir schauen täglich in den „Briefkasten“ des Kindes (Mitteilungen der Schule an Eltern und umgekehrt).
Wir achten darauf, dass die Hausaufgaben vollständig und ordentlich erledigt werden.
Wir leiten unser Kind zur Selbständigkeit an (An- und Ausziehen, Schuhe schnüren, Ordnung im Tornister, Sauberkeit.....).
Wir halten unser Kind dazu an Gewalt zu vermeiden. Hier sind wir Vorbild. SeitenanfangB) Auftrag der Schule
Wir leiten die Kinder dazu an, grundlegende Werte im täglichen Miteinander umzusetzen.
Wir fragen bei Eltern bei unentschuldigtem Fehlen nach.
Wir helfen den Kindern das Lernen zu lernen.
Wir fördern Hilfsbereitschaft und soziales Verhalten.
Wir geben sinnvolle Hausaufgaben, die das Kind in der Regel in einer angemessenen Zeit erledigen kann.
Wir achten auf Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus (z.B. Elternbriefe „Briefkasten“).
Bei Problemen suchen wir das Gespräch mit allen Beteiligten und bieten auch außerschulische Hilfen an.
Wir vermitteln den Kindern gewaltfreie Konfliktlösungen.
Wir bieten – wenn möglich – über den Unterricht hinaus zusätzliche Aktivitäten an.
Wir vermitteln den verantwortlichen Umgang mit der Natur.
Wir akzeptieren und tolerieren jede Weltanschauung, die in ihrem Grundsatz dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht widerspricht. SeitenanfangC) Meine Pflichten als Schüler
Den Schulweg gehe ich zügig. Dabei benutze ich den kürzesten und sichersten Weg.
Das Schulgebäude ist für mich „Fußgängerzone“. Ich bin leise.
Bevor ich in den Klassenraum gehe, ziehe ich die Hausschuhe an und warte dort, bis der Unterricht beginnt.
Ich folge aufmerksam dem Unterricht und störe nicht meine Mitschüler.
Im Schulgebäude und auf dem Pausenhof halte ich mich an folgende Regeln (In der Klasse können das auch eigene Klassenregeln sein!):
Ich halte die Toiletten sauber.
Die Hausaufgaben erledige ich ordentlich. Mitteilungen der Schule gebe ich sofort ab.
Die Schulbücher halte ich sauber.
Hefte, Etui und Bücher habe ich immer dabei.
Für den Sportunterricht gelten die mir bekannten Regeln.
Anmerkung: Bei groben Verstößen finden sofort Gespräche mit den Beteiligten – eventuell auch mit dem Schulleiter – statt. Wenn die Probleme weiter bestehen, können Jugendamt und Ordnungsamt eingeschaltet werden.
Wir erkennen die vorgenannten Pflichten an:
Bestwig, den
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Klassenlehrer/in Eltern Schüler/in Seitenanfang
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